Hundeschule + Seminare
Zertifizierte Hundetrainerin der Tierärztekammer NDS
Berechtigt zur Abnahme der Sachkunde / Hundeführerschein nach
NDS Hundegesetz
Anerkanntes D.O.Q. Sachkunde Testcenter
Hundeschule
Zertifizierte Hundetrainerin der Tierärztekammer NDS
Berechtigt zur Abnahme der Sachkunde / Hundeführerschein nach
NDS Hundegesetz
Anerkanntes D.O.Q. Sachkunde Testcenter
Impressum
Kontakt / Inhaber:
Nicole Mitschke
Rottstr. 53, 31718 Pollhagen
Telefon: 05721 99 48 50 - bitte auf den AB sprechen - wir rufen zurück !
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Quelle:
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AGB / für Seminare gelten gesonderte AGB
§ 1 Vertragsgegenstand
Vertragsgegenstand ist die Ausbildung des Hundes:
Der Umfang und die Dauer der Ausbildung erfolgen nach Absprache zwischen den Vertragsparteien.
Der/die Hundehalter/in wurde darüber, dass die Trainerin keine Garantie für einen bestimmten Ausbildungserfolg übernimmt. Demzufolge handelt es sich bei dem vorliegenden Vertrag nicht um einen Werkvertrag, sondern um einen Dienstvertrag im Sinne § 611 BGB.
§ 2 Vergütung
Die Vergütung erfolgt auf der Grundlage der Trainingseinheiten / des Kurses.
Eine Trainingseinheit (auf der Basis von Einzelstunden) beträgt 60 Minuten und wird bei Einzelunterricht mit 25,00 Euro inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnet.
Erfolgt die Ausbildung an anderen Orten als auf dem von der Trainerin genannten Trainingsgelände bzw. bei den Einzelstunden bei dem Hundehalter / der Hundehalterin vor Ort, hat die Trainerin einen Anspruch auf Fahrtkosten (pro Fahrt) in Höhe von
Über 50km auf Anfrage.
Die Bezahlung der Trainingseinheit erfolgt bar jeweils im Anschluss an eine Trainingseinheit.
Bei Kursen erfolgt die Bezahlung der gesamten Kursgebühr bar jeweils im Anschluss an die erste Kurs/Trainingseinheit.
Bereits terminlich vereinbarte Einzelstunden können nachgeholt werden, wenn der/die Hundehalterin spätestens 24 Stunden vorher absagt, erfolgt die Absage danach,
wird die Stunde in vollem Umfang berechnet. Dies gilt auch, wenn der/die Hundehalterin sich mehr als 15 Minuten verspätet oder die Stunde ohne Absage ausfällt.
§ 3 Kündigungsrecht
Das Vertragsverhältnis endet mit Ablauf der zwischen den Parteien vereinbarten Ausbildungsdauer.
Wurde keine bestimmte Ausbildungsdauer vereinbart, so können beide Parteien den Vertrag jederzeit kündigen.
Bereits erbrachte Trainingseinheiten sind von dem/der Hundehalter/in zu vergüten.
Die Trainerin kann das Training jederzeit abbrechen, wenn der/die Hundehalter/in grob fahrlässig handelt oder dem Hund Schmerzen/Gewalt zufügt.
In diesem Fall erfolgt keine Rückvergütung.
§ 4 Teilnahmebedingungen
An der Ausbildung dürfen nur Hunde teilnehmen, die ausreichend geimpft und behördlich angemeldet sind. Der/die Hundehalter/in ist verpflichtet, der Trainerin den Nachweis einer gültigen Tierhalterhaftpflicht auf Verlangen vorzulegen. Der/die Hundehalter/in versichert außerdem, dass der Hund nicht an ansteckenden Krankheiten leidet.
Die Trainerin ist von dem/der Hundehalter/in vor der Ausbildung über etwaige chronische Erkrankungen, Verhaltensauffälligkeiten oder einer bestehenden Läufigkeit des Tieres zu informieren.
5 § Haftungsausschluss
Die Trainerin haftet nicht für Körper- oder Sachschäden, die dem/der Hundehalter/in sowie dessen/deren Tier unmittelbar oder mittelbar – gleich aus welchem Grund – entstehen.
Der/die Hundehalter/in trägt während der Ausbildung die alleinige Haftung für das Tier.